1.
Abschluss des Mietvertrages Vermieter wird erst gültig, wenn er vom Mieter unterschrieben eingegangen ist, vom Vermieter bestätigt wurde und die Vorauszahlung eingegangen ist.
2.
Saisonzeiten, Preise, Zusatzleistungen und Zahlungsbedingungen
Im Mietpreis nicht erhalten sind die Preise für die Endreinigung und die ortsübliche Kurtaxe.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von ca. 80% des Gesamtpreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach rechtsverbindlicher Unterschrift des Mietvertrages auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu leisten. Auch bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung termingemäß innerhalb von 10 Tagen zu entrichten, es sei denn, es erfolgt ausdrücklich eine andere Regelung zwischen Mieter und Vermieter. Ist die Anzahlung nicht termingemäß eingegangen, besteht kein Leistungsanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter auf die gebuchte Ferienunterkunft.
Die Restmiete für die Mietdauer des Objektes ist bei der Übernahme der Wohnung am Anreisetag zu zahlen. Das gleiche gilt für die Kosten der Endreinigung in der im Mietvertrag angegebenen Höhe sowie für die Kurtaxe im Namen und für Rechnung der Gemeinde. Weiterhin ist bei Anreise nach Übernahme des Mietobjektes eine Mietkaution in Höhe von 80,00 EUR zu hinterlegen.
3. Bezug
des Mietobjektes
Am Abreisetag müssen die Ferienunterkünfte gereinigt und in ordentlichem Zustand bis spätestens 10:00 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, Sie vereinbaren ausdrücklich eine andere Regelung mit dem Vermieter. Zur Rückgabe des Mietobjektes am Abreisetag gehört eine Grundreinigung, das Spülen und Aufräumen des Geschirrs, Wischen von Küche/Kochzeile und Badezimmer, Abziehen der Betten und alle Räume sind besenrein zu hinterlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundreinigung von der bereits bezahlten und vom Vermieter noch vorzunehmen Endreinigung zu unterscheiden ist.
Mängel oder anderweitige Reklamationen bezüglich der Unterkunft (Ausstattung, Zustand, Inventar) sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise dem Vermieter anzuzeigen, damit gegebenenfalls Ersatz für fehlende oder/und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle geleistet werden kann. Spätere Reklamationen sind nicht mehr anspruchsbegründend.
4.
Personenzahl
5.
Haftung des Mieters
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen gesetzlichen Gründen kann der Vermieter den Mietvertrag nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wurde.
6.
Rücktritt des Mieters
7.
Gerichtsstand & Gerichtsort
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